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Lohnnachweis Digital - allgemeine Informationen

mehr Informationen finden Sie hier

Der digitale Lohnnachweis ist eine der Grundlagen für die Berechnung Ihres Beitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung. Mit dem digitalen Lohnnachweis melden Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dritter (z. B. Steuerberater) uns das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Anzahl Ihrer Arbeitnehmer.

Die Meldung des Lohnnachweises ist im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens nur noch über Ihr systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder die Ausfüllhilfe sv.net zulässig.

1. Stammdatenabruf

Bevor Sie uns die Lohnsummen melden können, rufen Sie zunächst die für Ihr Unternehmen aktuell gültigen Stammdaten (Gefahrtarifstellen) ab. Der Abruf muss jedes Jahr wiederholt werden. Hierfür brauchen Sie Ihre Zugangsdaten.

  • Betriebsnummer der BG ETEM (BBNRUV): 37916971
  • Ihre 15-stellige Unternehmensnummer
  • Ihre PIN

Zugangsdaten nicht zur Hand?
Ihre Zugangsdaten für den digitalen Lohnnachweis finden Sie ganz einfach im Extranet der BG ETEM oder Sie schreiben eine Mail an und fordern die Daten erneut an.

2. Stammdatenantwort verarbeiten

Bitte übernehmen Sie die zurückgemeldeten Stammdaten in Ihr Entgeltabrechnungsprogramm. Wichtig ist, dass jedem Beschäftigten die zutreffende Gefahrtarifstelle zugeordnet ist.

3. Abgabe des Lohnnachweises

Nach erfolgreicher Datenübernahme ist die Übermittlung des digitalen Lohnnachweises möglich.

Lohnnachweis mit mehreren Abrechnungsstellen
Hat Ihr Unternehmen mehrere Stellen, welche die Lohn- und Gehaltsabrechnung durchführen, muss jede dieser Stellen einen Stammdatenabruf durchführen und einen Lohnnachweis abgeben. Die BG ETEM erwartet für jeden Abruf einen (Teil-)Lohnnachweis. Sämtliche (Teil-)Lohnnachweise eines Unternehmens werden von uns zur Beitragsberechnung zusammengefasst und im Beitragsbescheid wie bisher als Gesamtlohnsumme ausgewiesen.

Lohnnachweis ohne Entgeltabrechnungsprogramm
Wird in Ihrem Unternehmen kein Entgeltabrechnungsprogramm genutzt, ist der digitale Lohnnachweis über die systemgeprüfte Ausfüllhilfe sv.net/standard oder sv.net/comfort abzugeben.

Eine Kurzanleitung zur Nutzung des sv.nets finden Sie hier.

Für die Anmeldung bei sv.net benötigen Sie Ihre eigene Betriebsnummer (BBNR), die Ihnen die Bundesagentur für Arbeit zugewiesen hat. Sollten Sie noch keine eigene BBNR haben, beantragen Sie diese bitte beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/betriebsnummern-service.

Haben Sie mit Ihrer Lohnabrechnung einen Dienstleister (z. B. Steuerberater) beauftragt, klären Sie bitte mit ihm vorab, ob der digitale Lohnnachweis bereits abgegeben wurde. So vermeiden Sie Doppelmeldungen, die zu einer zu hohen Beitragsforderung führen würden.

Stammdatenabruf: ab 01. November des dem Umlagejahr vorausgehenden Jahres
Abgabefrist Lohnnachweis: 16. Februar des dem Umlagejahr folgenden Jahres
Zeitstrahl Lohnnachweis
Stammdaten für das Umlagejahr 2018 können seit dem 01.11.2017 abgerufen werden. Nach erfolgreichem Abruf der Stammdaten kann der Lohnnachweis abgegeben werden. Spätestens am 16.02.2019 muss der digitale Lohnnachweis 2018 bei der BG ETEM eingegangen sein.
Schätzung durch die BG ETEM:
Geht der Lohnnachweis nicht, nicht rechtzeitig, falsch oder unvollständig bei uns ein, müssen wir die Lohnsummen von Amts wegen schätzen (§ 165 Abs. 3 SGB VII).

Lohnnachweis Digital - Meine Zugangsdaten funktionieren nicht

Die Zugangsdaten mit der PIN sind nur für die Verwendung in Ihrem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder in der von Ihnen verwendeten systemgeprüften Ausfüllhilfe gedacht und funktionieren nicht im Extranet.

Mit diesen Zugangsdaten haben Sie die Möglichkeit Ihre Stammdaten über ein Lohnabrechnungsprogramm Ihrer Wahl abzurufen um anschließend die neue UV-Meldung absetzen können.

Sofern Sie über kein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm verfügen, welches für die Nutzung mit dem Stammdatendienst zertifiziert ist, finden Sie im Abschnitt 9 der Infobroschüre Informationen zu möglichen Alternativen.

Allgemeine Informationen zum neuen UV-Meldeverfahren finden Sie auch auf unserem Internetauftritt:
https://www.bgetem.de/mitgliedschaft-beitrag/beitrag/entgeltnachweis-deuev-meldung

Korrekturen für bereits abgegebene digitale Lohnnachweise nehmen Sie auf elektronischem Wege vor. Vor der Abgabe des korrigierten digitalen Lohnnachweises müssen Sie die bisherige Meldung stornieren. Eine Korrekturmeldung außerhalb des elektronischen Verfahrens ist nicht zulässig.

Allgemeine Informationen zum neuen UV-Meldeverfahren finden Sie auch auf unserem Internetauftritt: http://www.bgetem.de/mitgliedschaft-beitrag/beitrag/entgeltnachweis-deuev-meldung oder aber auch im FAQ auf der DGUV: https://www.dguv.de/de/versicherung/uv-meldeverfahren/faq/index.jsp

Unfallanzeigen - Abgabe einer Unfallanzeige

Für die Abgabe einer Unfallanzeige benötigen Sie Zugang zum Extranet.
Falls Sie Ihre Zugangsdaten vergessen haben, können Sie auch unser Passwort-vergessen-Funktion im Extranet nutzen.

Eine Anleitung zur Abgabe einer Unfallanzeige finden Sie hier:
kurzanleitung-unfallanzeige

Ein PDF-Formular zur Abgabe von Unfallanzeigen finden Sie hier:
https://www.bgetem.de/unfall-berufskrankheit/formulare/unfallanzeige

Extranet - Passwort vergessen

Falls Sie Ihre Zugangsdaten vergessen haben, können Sie auch unsere Passwort Vergessen Funktion im Extranet nutzen.

Sofern Sie die Zugangsdaten für das Extranet zukünftig per E-Mail erhalten möchten, können Sie nach dem Login auch eine E-Mail-Adresse hinterlegen.

Versicherten Formulare / Regress - Allgemeine Informationen

Falls wir noch Fragen zu einem Unfallhergang an Sie haben, können Sie sich auch gerne mit unseren gelieferten Zugangsdaten im Extranet einloggen und das Formular Online ausfüllen.
Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, wird es automatisch an uns versendet. Sie können sich für Ihre Unterlagen eine Kopie in Form einer PDF herunterladen.

Falls Ihr Zugang nicht funktioniert, kann es möglicherweise daran liegen, dass dieser abgelaufen ist. Die Zugangsdaten sind nur 3 Monate gültig.
Falls Sie neue Zugangsdaten benötigen, kontaktieren Sie uns unter Auswahl: Versicherten Formulare / Regress -Fachliche Fragen

Hotline der BG ETEM

Falls Sie sonstige Fragen haben, können Sie sich auch gerne bei unserer Hotline melden.

Unsere Hotline ist telefonisch unter 0221 3778-0 zu erreichen.