Lohnnachweis Digital - allgemeine Informationen
mehr Informationen finden Sie hierDer digitale Lohnnachweis ist eine der Grundlagen für die Berechnung Ihres Beitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung. Mit dem digitalen Lohnnachweis melden Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dritter (z. B. Steuerberater) uns das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Anzahl Ihrer Arbeitnehmer.
Die Meldung des Lohnnachweises ist im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens nur noch über Ihr systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder die Ausfüllhilfe sv.net zulässig.
1. Stammdatenabruf
Bevor Sie uns die Lohnsummen melden können, rufen Sie zunächst die für Ihr Unternehmen aktuell gültigen Stammdaten (Gefahrtarifstellen) ab. Der Abruf muss jedes Jahr wiederholt werden. Hierfür brauchen Sie Ihre Zugangsdaten.
- Betriebsnummer der BG ETEM (BBNRUV): 37916971
- Ihre 15-stellige Unternehmensnummer
- Ihre PIN
Zugangsdaten nicht zur Hand?
Ihre Zugangsdaten für den digitalen Lohnnachweis
finden Sie ganz einfach im Extranet der BG ETEM oder
Sie schreiben eine Mail an uv-meldeverfahren@bgetem.de
und fordern die Daten erneut an.
2. Stammdatenantwort verarbeiten
Bitte übernehmen Sie die zurückgemeldeten Stammdaten in Ihr Entgeltabrechnungsprogramm. Wichtig ist, dass jedem Beschäftigten die zutreffende Gefahrtarifstelle zugeordnet ist.
3. Abgabe des Lohnnachweises
Nach erfolgreicher Datenübernahme ist die Übermittlung des digitalen Lohnnachweises möglich.
Lohnnachweis mit mehreren
Abrechnungsstellen
Hat Ihr Unternehmen mehrere Stellen, welche die
Lohn- und Gehaltsabrechnung durchführen, muss jede
dieser Stellen einen Stammdatenabruf durchführen und
einen Lohnnachweis abgeben. Die BG ETEM erwartet für
jeden Abruf einen (Teil-)Lohnnachweis. Sämtliche
(Teil-)Lohnnachweise eines Unternehmens werden von
uns zur Beitragsberechnung zusammengefasst und im
Beitragsbescheid wie bisher als Gesamtlohnsumme
ausgewiesen.
Lohnnachweis ohne
Entgeltabrechnungsprogramm
Wird in Ihrem Unternehmen kein
Entgeltabrechnungsprogramm genutzt, ist der digitale
Lohnnachweis über die systemgeprüfte Ausfüllhilfe sv.net/standard
oder sv.net/comfort abzugeben.
Eine Kurzanleitung zur Nutzung des sv.nets finden Sie hier.
Für die Anmeldung bei sv.net benötigen Sie Ihre eigene Betriebsnummer (BBNR), die Ihnen die Bundesagentur für Arbeit zugewiesen hat. Sollten Sie noch keine eigene BBNR haben, beantragen Sie diese bitte beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/betriebsnummern-service.
Haben Sie mit Ihrer Lohnabrechnung einen Dienstleister (z. B. Steuerberater) beauftragt, klären Sie bitte mit ihm vorab, ob der digitale Lohnnachweis bereits abgegeben wurde. So vermeiden Sie Doppelmeldungen, die zu einer zu hohen Beitragsforderung führen würden.
Abgabefrist Lohnnachweis: 16. Februar des dem Umlagejahr folgenden Jahres
Schätzung durch die BG ETEM:
Geht der Lohnnachweis nicht, nicht rechtzeitig, falsch oder unvollständig bei uns ein, müssen wir die Lohnsummen von Amts wegen schätzen (§ 165 Abs. 3 SGB VII).
Lohnnachweis Digital - Meine Zugangsdaten funktionieren nicht
Mit diesen Zugangsdaten haben Sie die Möglichkeit Ihre Stammdaten über ein Lohnabrechnungsprogramm Ihrer Wahl abzurufen um anschließend die neue UV-Meldung absetzen können.
Sofern Sie über kein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm verfügen, welches für die Nutzung mit dem Stammdatendienst zertifiziert ist, finden Sie im Abschnitt 9 der Infobroschüre Informationen zu möglichen Alternativen.
Allgemeine Informationen zum neuen UV-Meldeverfahren finden Sie auch auf unserem Internetauftritt:
https://www.bgetem.de/mitgliedschaft-beitrag/beitrag/entgeltnachweis-deuev-meldung
Allgemeine Informationen zum neuen UV-Meldeverfahren finden Sie auch auf unserem Internetauftritt: http://www.bgetem.de/mitgliedschaft-beitrag/beitrag/entgeltnachweis-deuev-meldung oder aber auch im FAQ auf der DGUV: https://www.dguv.de/de/versicherung/uv-meldeverfahren/faq/index.jsp
Unfallanzeigen - Abgabe einer Unfallanzeige
Falls Sie Ihre Zugangsdaten vergessen haben, können Sie auch unser Passwort-vergessen-Funktion im Extranet nutzen.
Eine Anleitung zur Abgabe einer Unfallanzeige finden Sie hier:
kurzanleitung-unfallanzeige
Ein PDF-Formular zur Abgabe von Unfallanzeigen finden Sie hier:
https://www.bgetem.de/unfall-berufskrankheit/formulare/unfallanzeige
Extranet - Passwort vergessen
Sofern Sie die Zugangsdaten für das Extranet zukünftig per E-Mail erhalten möchten, können Sie nach dem Login auch eine E-Mail-Adresse hinterlegen.
Versicherten Formulare / Regress - Allgemeine Informationen
Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, wird es automatisch an uns versendet. Sie können sich für Ihre Unterlagen eine Kopie in Form einer PDF herunterladen.
Falls Ihr Zugang nicht funktioniert, kann es möglicherweise daran liegen, dass dieser abgelaufen ist. Die Zugangsdaten sind nur 3 Monate gültig.
Falls Sie neue Zugangsdaten benötigen, kontaktieren Sie uns unter Auswahl: Versicherten Formulare / Regress -Fachliche Fragen
Hotline der BG ETEM
Unsere Hotline ist telefonisch unter 0221 3778-0 zu erreichen.